Augenuntersuchung und Sehtest für den Führerschein
In den Paragrafen 7 und 8 der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung ist vorgesehen, dass sich ein Führerschein-Bewerber im Zweifelsfall von einem Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie hinsichtlich seines intakten Sehvermögens untersuchen lassen muss.
Bei der Untersuchung wird unter anderem ein ausreichendes Dämmerungssehen sowie eine ungestörte Blend- und Kontrastempfindlichkeit überprüft. Die Überprüfung Ihrer Sehkraft wird mit einem sogenannten Mesotest-Gerät durchgeführt.