Flugmedizin und Führerscheingutachten
Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen aller Klassen nach den
österreichischen Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 iVm Richtlinien für europäische Lizenzen
Nur Fliegerärzte sind berechtigt, die für den Erwerb und Erhalt der Lizenzen von Piloten und Flugsicherungspersonal erforderliche medizinische Begutachtung durchzuführen und die medizinische Fliegertauglichkeit (Flugtauglichkeitszeugnis/Medical) für die Zulassungsbehörde zu bestätigen.