Operationsfreigaben
Muss eine geplante Operation durchgeführt werden, ist dafür eine sogenannte OP-Freigabe erforderlich. Diese Freigabe dient dazu, mögliche Risiken, die eventuell während der OP auftreten können, zu minimieren.
Eine OP-Freigabe erfolgt auf Grundlage eines Anamnesegesprächs, eines EKGs (misst die Herzfunktion) und einer klinischen Untersuchung (z.B. mittels Blutabnahme).
Die Befunde für die OP-Freigabe dürfen nicht älter als 14 Tage sein.