Führerscheinuntersuchung
Gemäß §35 des Führerscheingesetztes ist zur Erlangung eines Führerscheines eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Im Rahmen der Führerscheinuntersuchung erstelle ich ein ärztliches Gutachten, dass alle Voraussetzungen für eine Lenkberechtigung gegeben sind. Dazu ist ein gültiger Lichtbildausweis mitzubringen. Bei Brillenträgern darf die Bestimmung der Fehlsichtigkeit nicht länger als 6 Monate zurückliegen. Das zu entrichtende Honorar richtet sich je nach Gruppe (Gruppe 1: Klassen A + B: € 35;-; Gruppe 2: Klassen C, C1, D und E).