Gratiszahnspange
Unter welchen Voraussetzungen erhalten Kinder oder Jugendliche eine bewilligungs- und kostenfreie Zahnspange?
- Beim Kind bzw. Jugendlichen muss eine Fehlstellung der IOTN Stufe 4 oder 5 vorliegen. IOTN steht abgekürzt für Index of Orthodontic Treatment Need.
- Mit der Behandlung muss vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen werden.
- Es muss ein Vertragskieferorthopäde in Anspruch genommen werden.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten für die Zahnspange von der Krankenkasse übernommen. Es handelt sich dabei ausschließlich um eine festsitzende Zahnspange mit silbernen Metall-Brackets.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung!